Honorar & Vergütung

Für ihre Tätigkeit erhalten Steuerberater eine Vergütung. Reine Informationsgespräche im Rahmen einer Mandatsanbahnung sind kostenfrei. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vom Dezember 2012.

 

Die Gebühren für die erbrachten Leistungen richten sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit. Grundsätzlich kommt die Wertgebühr zum Ansatz. Die konkrete Gebührenhöhe kann nur auf detaillierte Anfrage mitgeteilt werden.

Darüber hinaus kann ein Stundenhonorar vereinbart werden.

Das wird in der Regel für reine Steuerberatung und für die Begleitung von Steuerlichen Außenprüfungen in Anspruch genommen.

Steuerkanzlei in Berlin - Honorar Steuerberaterin Marita Birke